- Finanzplan
- I. Finanzwissenschaft:Von einer Gebietskörperschaft verfasste Einnahmen- und Ausgabenaufstellung für einen längeren, überschaubaren Zeitraum. Der F. besitzt als bloße Exekutivplanung im Gegensatz zu dem als Gesetz verabschiedeten ⇡ Haushaltsplan keine Rechtsverbindlichkeit.- F. des Bundes 2004 bis 2007 (Eckwerte): ⇡ Bundeshaushalt.- Vgl. auch ⇡ mehrjährige Finanzplanung.II. Betriebliche Finanzplanung:Zukunftsbezogene Rechnung, die für eine Planungszeitraum Ein- und Auszahlungen für jede Periode (Tag, Woche, Monat, Quartal, Jahr) gegenüberstellt.- Erstellung: Sie folgt dem Bruttoprinzip: Ein- und Auszahlungen sind unsaldiert auszuweisen. Weiterhin gelten der Grundsatz der Vollständigkeit, der Grundsatz der Termingenauigkeit und der Grundsatz der Betragsgenauigkeit.- Bedeutung: Der F. ist ein Instrument der operativen ⇡ Finanzplanung und dient daher vorrangig der Liquiditätsplanung (⇡ Liquidität).- Vgl. auch ⇡ Zahlungsplan.
Lexikon der Economics. 2013.